Was ist eine Rehabilitation für Kinder- und Jugendliche?

Zu den häufigsten Erkrankungen, die zur Aufnahme in einer Rehaklinik für Kinder und Jugendliche führen, gehören

  • psychische Störungen und Verhaltensstörungen,
  • Atemwegserkrankungen,
  • Hautkrankheiten,
  • Adipositas und
  • orthopädische Erkrankungen.

Unabhängig von der konkreten Krankheit stehen die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des jungen Menschen im Mittelpunkt, damit er wieder voll an Schule, Ausbildung und Freizeit teilhaben kann.
Eine frühzeitig stattfindende Rehabilitation kann für die Betroffenen zudem wichtig sein, um die spätere Lebensqualität und Erwerbstätigkeit zu unterstützen und zu sichern.

In der Regel dauert ...

der Aufenthalt in einer Rehaklinik vier bis sechs Wochen. 

Begleitperson

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besteht grundsätzlich der Anspruch auf kostenfreie Mitaufnahme einer Begleitperson. 

Der konkrete Ablauf ...

einer Rehabilitationsmaßnahme wird ausgerichtet nach der vorliegenden Diagnose und den definierten Rehabilitationszielen.

Im Behandlungsplan ...

werden der Umfang und der Inhalt der therapeutischen Leistungen festgelegt.

Schulpflicht

Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche wird in den Rehakliniken Unterricht in den Hauptfächern angeboten.

Entlassbericht

Am Ende des Aufenthalts erstellen die Ärzt:innen einen ausführlichen Entlassbericht. Er enthält die Dokumentation der durchgeführten Angebote und Untersuchungen sowie Empfehlungen, die zur weiteren Stabilisierung bzw. Verbesserung der gesundheitlichen Situation zuhause im Alltag beitragen können.

Der Antrag für eine Rehabilitation ...

muss beim sog. Kostenträger gestellt werden, in Verbindung mit einem Befundbericht des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin. Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ist ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) als Kostenträger für die Bereitstellung entsprechender Angebote zuständig.

Für Kinder und Jugendliche, und manchmal auch Ältere

Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die Rehabilitationsfähigkeit und die Rehabilitationsbedürftigkeit gegeben sind, können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Anspruch nehmen. Die Altersgrenze kann sich unter bestimmten Voraussetzungen bis auf das vollendete 27. Lebensjahr erhöhen.

Die Rehabilitationsfähigkeit

Von einer Rehabilitationsfähigkeit ist auszugehen, wenn die körperliche und psychosoziale Belastbarkeit ebenso gegeben ist wie die Gruppenfähigkeit.

Die Rehabilitationsbedürftigkeit ...

ist angezeigt, wenn eine chronische Krankheit, eine beeinträchtigte Gesundheit oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegen, die zu negativen Folgen für eine spätere Erwerbsfähigkeit führen können.

Was kann eine Kinder- und Jugendrehabilitation für begleitende Eltern bedeuten?

Für begleitende Elternteile (oder andere Sorgeberechtigte) kann die Reha mit dem chronisch kranken Kind bzw. Jugendlichen Folgendes bedeuten:

  • einen Zeitraum für intensives Zusammensein mit dem erkrankten Kind bzw. dem:r Jugendlichen,
  • eine Zeit, in der man nicht mit all den Fragen zur Erkrankung des Kindes bzw. des:r Jugendlichen allein ist,
  • ein umfassendes Lernfeld, in dem man mit dem Kind bzw. dem:r Jugendlichen gemeinsam zum „Profi“ für die jeweilige Erkrankung wird und
  • eine „Auszeit“ von häuslichen Verpflichtungen wie einkaufen, Essen machen, Wohnung putzen etc.

 

So erreichen Sie uns

Wir stehen als Ansprechpartner an den Standorten Augsburg und Kempten zur Verfügung.

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Telefon 0821 999 707 88

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