Kur – Reha – Familienorientierte Reha

Was ist eine Kur? Was ist eine Reha? Was ist eine familienorientierte Reha? Worin unterscheiden sich die Begriffe?

Der Begriff „Kur“ wurde bei Erwachsenen früher verwendet für einen stationären Aufenthalt in einer Kurklinik, in einem Kurort oder Heilbad. Die Kur diente der Gesunderhaltung des Erwachsenen. Mit der Gesundheitsreform 2000 wurde der Begriff „Kur“ abgelöst und heißt heute „medizinische Vorsorge“ oder „Rehabilitation“.

Eine Rehabilitation bei Erwachsenen …

im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dient dazu, die Erwerbsfähigkeit zu sichern, zu erhalten und eine Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Die Rentenversicherung ist hier Ansprechpartner für die Antragstellung und die Kostenübernahme, wenn die gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger nicht zuständig ist. Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen maximal alle vier Jahre einen Antrag für eine Rehabilitation stellen.

Um eine Kinder- und Jugendrehabilitation …

im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen zu können, muss die Voraussetzung bestehen, dass "eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder die insbesondere durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann" (vgl. SGB VI §15a). Die stationäre Maßnahme soll die Erwerbstätigkeit und Erwerbsfähigkeit des Kindes bzw. des:der Jugendlichen ermöglichen und sicherstellen. Daher ist auch hier die Rentenversicherung Ansprechpartner für die Antragstellung und Kostenübernahme, wenn die gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger nicht zuständig ist.

Für die Beantragung ...

ist wichtig, dass die Eltern/Sorgeberechtigten entscheiden, ob eine Rehabilitation bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden soll. Dazu müssen für die individuelle Situation der Familie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung geprüft werden. Eine Begleitung durch die Rehalotsinnen im KiZ-Projekt ist möglich, wenn eine Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung unter den unten genannten Voraussetzungen möglich ist. Der Antrag auf eine stationäre Kinder- und Jugendrehabilitation muss von einem Elternteil/Sorgeberechtigten vorgenommen werden, das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben versichert ist und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Rehalotsinnen können bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen.

Voraussetzungen für eine Kinder- und Jugendrehabilitation sind, dass ...

  • die stationäre Maßnahme dem Kind bzw. dem:der Jugendlichen bei der Erkrankung helfen kann und
  • für den Aufenthalt in einer stationären Kinder- und Jugendrehaklinik eine positive Prognose besteht.
  • Ebenso muss beim Kind/Jugendlichen eine Rehafähigkeit und Rehabedürftigkeit bestehen.

Eine Rehabedürftigkeit ist vorhanden, wenn das Kind bzw. der:die Jugendliche an einer chronischen Erkrankung leidet und dadurch im sozialen Leben und in der Teilhabe eingeschränkt und/oder behindert ist.

Eine Rehafähigkeit ist dann gegeben, wenn das Kind bzw. der:die Jugendliche aufgrund der Entwicklung geistig, körperlich und sozial in der Lage ist, an der stationären Rehamaßnahme und an den Therapien vor Ort teilzunehmen.

Eine Kinder- und Jugendrehabilitation kann bei medizinischer Notwendigkeit beantragt werden und, anders als bei Erwachsenen, kann die Rehamaßnahme ohne eine Wartezeit zwischen zwei Rehamaßnahmen beantragt werden.

Ausführlichere Informationen zur Kinderheilbehandlung unter

www.betanet.de/kinderheilbehandlung.html

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Kinder-und-Jugendliche/reha-fuer-kinder-und-jugendliche.html

Neben der Kinder- und Jugendrehabilitation gibt es die Möglichkeit, eine Mutter/Vater-Kind-Kur oder eine Familienorientierte Rehamaßnahme zu beantragen.

Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur …

stehen die Eltern/Sorgeberechtigten im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass hier das Elternteil/der Sorgeberechtigte aufgrund einer Erkrankung beeinträchtigt ist und für die Wiederherstellung der Gesundheit eine Mutter/Vater-Kind-Kur nötig sein kann.

Gerade bei Erkrankungen, die ihre Ursache in starker Be(Über-)lastung im Alltag, Erschöpfung, Stress usw. haben, kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur hilfreich sein. Durch Therapien, Anwendungen und Gespräche können Ursachen aufgedeckt und neue Strategien zur Bewältigung des Alltages entwickelt werden.

Das Kind ist bei dieser Maßnahme die Begleitperson und wird in der Reha-Einrichtung während der Therapien und Anwendung des Elternteils betreut. Für die Beantragung einer Mutter/Vater-Kind-Kur und für die Bezahlung sind die Krankenkassen zuständig.

Ausführlichere Informationen zur Mutter/Vater-Kind-Reha

www.betanet.de/medizinische-rehabilitation-fuer-muetter-und-vaeter.html

Eine Familienorientierte Rehamaßnahme (FOR) …

kann beantragt werden, wenn in einer Familie ein schwerst chronisch krankes Kind lebt und die Erkrankung das Familienleben stark beeinträchtigt und belastet. Die Begleitung durch Familienmitglieder ist dann möglich, wenn ihre Anwesenheit erheblich zum Erfolg der Maßnahme beiträgt.

Die Familienorientierte Reha kann beantragt werden bei

  • schweren chronischen Erkrankungen wie z.B. Mukoviszidose, Krebserkrankung oder bei Herzerkrankungen bzw.
  • nach Herzoperation(en) oder Organtransplantation(en) des Kindes.

Es gibt spezielle Fachkliniken, die eine Familienorientierte Reha anbieten, da neben den räumlichen Gegebenheiten auch die Begleitung, Schulung und Betreuung der Familienangehörigen möglich sein muss.

Ausführliche Informationen zur Familienorientierten Rehabilitation (FOR)

www.betanet.de/familienorientierte-rehabilitation.html

Definition des Begriffs Rehabilitation von der Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) vom 19.02.2020:

  1. Rehabilitation fördert Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung.
  2. Ziel ist die Stärkung von körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.
  3. Sie umfasst medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des Umfelds der Person.
  4. Rehabilitation ist ein an individuellen Teilhabezielen orientierter und geplanter, multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess.
  5. Sie achtet das Recht auf Selbstbestimmung.

Quelle: www.rehadat.de/lexikon/Lex-Rehabilitation/

 


Für weitere Informationen und Terminanfragen:

Gerne können Sie sich mit Fragen zur Kinder- und Jugendrehabilitation, zum Ablauf und zur Begleitung durch die Rehalotsinnen im KiZ-Projekt an uns wenden.
Sie erreichen uns unter:

Projekt KiZ, Team Rehalotsinnen

Telefon: 0821 999707-88

E-Mail: rehalotsen@ispa-institut.de